Informatives

Hebammenleistungen

Hier einige der von den Krankenkassen bezahlten Hebammenleistungen:

  • Jede Frau kann während ihrer Schwangerschaft von einer Hebamme betreut und/oder begleitet werden, sei es für Vorsorgeuntersuchungen oder für Hilfe bei Beschwerden.
  • Die Schwangere kann  einen Geburtsvorbereitungskurs mit maximal 7 Terminen a 120 Minuten belegen.
  • Nach der Geburt bzw. Entlassung aus dem Krankenhaus kann die Hebamme in den ersten 10 Lebenstagen des Neugeborenen täglich zu Hausbesuchen kommen. Danach sind im gesamten Wochenbett, d.h. bis 12 Wochen nach Geburt, weitere 16 Besuche bei Bedarf möglich.
  • Des weiteren können in der gesamten Stillzeit 4 Besuche und 4 Telefonate zum Thema Stillen/ Ernährung in Anspruch genommen werden.
  • Nach frühestens 6 Wochen nach Geburt kann ein Rückbildungskurs belegt werden. Dieser muss bis zum 9. Lebensmonat des Kindes begonnen werden.

Dies ist ein grober Umriss über die Hebammenleistungen und erfüllt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.